Gesetze / Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung
HZAZustV§ 9 Hauptzollamt Dortmund
Stand: 01.01.2026
Dem Hauptzollamt Dortmund wird die Zuständigkeit für die Durchführung von Ermittlungsverfahren der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Zusammenhang mit Organisierter Kriminalität und Schwerer struktureller Kriminalität der Hauptzollämter Bielefeld und Münster übertragen.